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Schleswig-Holsteinische Archive haben die gesetzliche Aufgabe, die archivwürdigen Unterlagen der Verwaltungen, Behörden und Gerichte im Lande Schleswig-Holstein, ihrer besonderen Organisationseinheiten sowie ihrer Funktions- und Rechtsvorgänger zu verwahren. Hinzu kommen Unterlagen anderer Verfügungsberechtigter, insbesondere privater Personen, Firmen etc. Ergänzt werden die Archivbestände durch weiteres Dokumentationsmaterial. Archivwürdig sind Unterlagen, die für Wissenschaft oder Forschung, das Verständnis der Gegenwart und der Geschichte, Zwecke der Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung oder die Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter von bleibendem Wert sind. Schleswig-Holsteinische Archive sichern die Überlieferung. Dies bedeutet Übernahme, dauernde Aufbewahrung und Erhaltung wertvoller Unterlagen und der darin enthaltenen Informationen. Die Archive gewährleisten sachgemäße Lagerung, exakte Bestandskontrolle sowie guten Erhaltungszustand der archivierten Unterlagen. Archivare haben die Authentizität der Unterlagen während der Aufbewahrung und Benutzung zu schützen. Schleswig-Holsteinische Archive stellen ihre Unterlagen der Verwaltung, Forschung, Wissenschaft, Heimat- und Familienkunde zur Verfügung. Sie erteilen Auskünfte, beraten und unterstützen. Durch sorgfältige Anleitung stellen sie den Erfolg der Arbeit der Benutzerinnen und Benutzer im Archiv sicher. Aus ihren Quellenbeständen erbringen sie Dienstleistungen für Forschung und Bildung und fördern durch eigene Maßnahmen die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein und seiner Einrichtungen. Schleswig-Holsteinische Archive beraten und unterstützen die Verwaltung und die aktenabgebenden Dienststellen bei derInformations- und Schriftgutverwaltung. Sie leisten Organisationsberatung zur Steigerung der Qualität des Informationsmanagements in der Verwaltung. |